Was ist Thun-Web?

Thun-Web ist die erste digitale Aufzeichnung der fast 1.000jährigen Geschichte einer der wichtigsten Adelsgeschlechter in Europa.

Das Projekt der Universität Innsbruck sammelte genealogische und familiengeschichtliche Quellen zur Geschichte der Thun-Hohensteins und stellt sie auf dieser Internetseite zur Verfügung. Beiträge zu den verschiedensten Themen der Familiengeschichte und Biographien von Persönlichkeiten werden auf wissenschaftlicher Basis verfasst und in einem Online-Lexikon zusammengetragen. Der recherchierte Stammbaum der Familie Thun ist mit dem Lexikon verbunden und somit für jeden ersichtlich, der sich für die abwechslungsreiche und höchst interessante Geschichte Familie Thun-Hohenstein interessiert.

Daran angebunden soll ein Netzwerk der Familie Thun entstehen, worin sich heutige Familienmitglieder einerseits über ihre eigene Geschichte und ihre Vorfahren informieren, aber auch mit anderen Verwandten in Kontakt treten können.

Graf von Thun-Hohenstein Guidobald (1616-1668)

Fürsterzbischof von Salzburg (1654-1668), Bischof von Regensburg (1666-1668), Kardinal (1667-1668) sowie kaiserlicher Prinzipalkommissar am 1663 einberufenen Immerwährenden Reichstag zu Regensburg.

Guidobald Graf Thun (*19. Dezember 1616 in Castelfondo; †1. Juni 1668 in Salzburg; begraben im Salzburger Dom, katholisch) war Fürsterzbischof von Salzburg (1654-1668), Bischof von Regensburg (1666-1668), Kardinal (1667-1668) und kaiserlicher Prinzipalkommissar am 1663 einberufenen Immerwährenden Reichstag zu Regensburg.

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Familie

Guidobald Graf Thun kam am 19. Dezember 1616 als viertes von sechs Kindern des späteren Statthalters von Böhmen Johann Siegmund Graf Thun und seiner ersten Frau Barbara aus dem freiherrlichen Zweig der Familie in Castelfondo zur Welt und wurde in der Kirche S. Nicoló durch Pfarrer Bartholomäus Patinus getauft. Guidobald hatte einen älteren Bruder, Christoph Simon , welcher das Kindesalter überlebt, zwei weitere Brüder, beide mit dem Namen Johann Ciprian , starben sehr jung, ebenfalls seine Schwester Barbara , deren Geburt auch Guidobalds Mutter nicht überlebte. Damals war Guidobald kaum zwei Jahre alt.

Zehn Jahre nach dem Tode von Guidobalds Mutter heiratete Johann Siegmund am 21. Februar 1628 Anna Margaretha von Wolkenstein-Trostburg . Die Ehe schenkte ihm weitere fünf Kinder , darunter der spätere Fürstbischof von Passau Wenzel von Thun-Hohenstein und Michael Oswald von Thun-Hohenstein , welcher von seinem Halbbruder Guidobald und seinem Bruder Wenzel die Primogenitur über alle Herrschaften und Anteile in Böhmen und Tirol erhielt. Johann Siegmunds zweite Frau starb bereits 1635 im Kindbett, woraufhin er sich am 6. Juli 1637 in dritter Ehe mit Margaretha Anna von Öttingen-Baldern vermählte. Diese gebar ihm innerhalb von neun Ehejahren acht weitere Kinder , darunter den späteren Fürstbischof von Salzburg Johann Ernst von Thun-Hohenstein und den fürstliche Hofmarschall Leopold I. Maximilian von Thun-Hohenstein . Als Guidobalds älterer Bruder Christoph Simon während der Türkenkriege im Jahre 1643 und kurz darauf auch sein Vater verstarben, übernahm Guidobald als ältester noch lebender Sohn und seiner späteren Autorität als Fürstbischof die Rolle des Familienoberhauptes.[1] Die Familienkorrespondenz zeigt, dass Guidobald auf seine Autorität beharrte und ein teilweise zwiespältiges Verhältnis zu seinen Geschwistern führte: einerseits zeigte er sich äußerst distanziert, er schrieb selten eigenhändig an sie, sondern kommunizierte meistens durch seinen Halbbruder Wenzel. Andererseits lud er seine Geschwister öfters auf den Salzburger Hof ein und übernahm auch ihre Ausgaben währenddessen, förderte sie in deren Erziehung und Laufbahn (was seine Position als Familienoberhaupt allerdings auch verlangte). Guidobalds zweite Stiefmutter, die zwei Jahre jünger war als Guidobald, versuchte nach dem Tod Johann Sigmunds, ihren leiblichen Kindern ein größeres Erbe zu sichern. Das führte zu starken Spannungen innerhalb der Familie, insbesondere mit Guidobald.[2]

 

Leben

Jugend und Ausbildung

Der Großvater Guidobald, Johann Cyprian von Thun zog im Jahre 1628[3] nach Böhmen, da sein Bruder Christoph Simon , die Zeitumstände des 30jährigen Krieges ausnutzend[4], in der Gegend um Tetschen (heutiges Decín) und Klösterle an der Eger Ländereien ankaufte und dem kinderreichen Johann Cyprian übergab, da er selbst keine Kinder hatte. Johann Cyprian nahm seine Söhne und deren Familie mit, wodurch auch Guidobald nach Böhmen kam.

In Böhmen angelangt, leitete Johann Sigmund die Ausbildung seiner beiden Söhne Christoph Simon und Guidobald in die Wege, wobei er für ersteren eine militärische, für den damals dreizehnjährigen Guidobald jedoch eine geistliche Laufbahn beschloss. Dies hat sich vermutlich bereits in der Erziehung in jungen Jahren abgezeichnet: wurden Christoph Simon neben Lesen und Schreiben wohl auch Fechten, Reiten und andere praktische Fertigkeiten gelehrt, so wird der Schwerpunkt bei Guidobalds Erziehung eher in religiöser Bildung und dem Lateinischen gelegen haben. Auch bemühte sich Guidobalds Vater bereits 1630, Guidobald war damals gerade 14 Jahre alt, erfolgreich beim Kaiser um ein Kanonikat in Magdeburg für seinen Sohn.[5] Die Familie hatte die besten Kontakte zum Kaiserhof, was die Ausbildung der beiden Brüder sehr vorantreiben sollte: Johann Sigmunds Onkel Christoph Simon, der die Ländereien in Böhmen ankauft hatte, selbst jedoch nicht verheiratet war, war der Erzieher des jungen Erzherzogs Leopold Wilhelm von Österreich (1614-1662), bevor er zum Obersthofmeister von dessen älteren Bruder, des späteren Kaiser Ferdinands III. (1608-1657), avancierte. Somit jedoch waren die Weichen für eine geistliche Karriere gelegt und am 15. August 1631 erhielt Guidobald in der Kapelle des Hl. Wenzel auf der Prager Burg die Erste Tonsur und die vier niederen Weihen.[6] Das Kanonikat in Magdeburg behielt er jedoch nur bis zum Jahre 1635, da in diesem Jahr Magdeburg mit dem Prager Frieden zum lutherisch gewordenen Sachsen fiel.

Im selben Jahr noch musste die Familie Thun aus Prag fliehen, da die lutherischen sächsischen Truppen unter Hans Georg von Arnim-Boitzenburg (1583-1641) die Stadt besetzten. Vermutlich haben sich Guidobald und sein Bruder deshalb nicht an der Prager Universität inskribiert, sondern 1632 an der von Jesuiten geführten Universität Graz[7], wo sie ein Jahr lang das Fach Logik belegten. Die Brüder scheinen in der Klasse der „Principistae“ auf, eigentlich die Bezeichnung für die dritte Klasse des Jesuitengymnasiums. Dieses war mit der Universität eng verbunden, sodass man aus heutiger Sicht nicht sagen kann, welchen Kurs genau beide belegten, da bei Christoph Simon die Information „Logices Auditor“, also Zuhörer der Logik-Klasse und bei Guidobald nur „Logicus“ als Information angeführt wird. Da auch bei dem von Jakob Wenner (Rektor der Universität Graz von 1715-1717) verfassten Büchlein zu jenen ehemaligen Studenten, welche später Bischöfe oder gar Kardinäle wurden, Guidobald nicht aufgelistet wird, ist anzunehmen, dass er nicht als ordentlicher Student angesehen wurde, auch weil er nicht promovierte. Es war im 17. Jahrhundert für junge Adelige jedoch durchaus üblich, meistens im Zuge der so genannten Kavalierstour, welche einen Adeligen in jungen Jahren die Möglichkeit bot, sich weiter fortzubilden und wichtige Kontakte zu knüpfen, an verschiedenen Universitäten jeweils einige Kurse zu belegen, ohne jemals einen richtigen Abschluss, wie etwa den der Promotion, anzustreben.[8]

Als Guidobald in Graz studierte, war die Stadt von Kriegsflüchtlingen aus den östlichen Regionen überfüllt, zudem breitete sich die Pest aus, weshalb beide Thunbrüder Graz verließen und ihre Ausbildung anderweitig fortsetzten. Christoph Simon heiratete Gräfin Anna Barbara von Trauttmansdorff , unterstellte sich dem Oberbefehl von Matthias Gallas (1584-1647) und zog ins Feld nach Schlesien gegen die Schweden.

Guidobald hingegen bewarb sich erfolgreich für die Kanonikate Salzburg und Brixen[9], welche sein Vetter Georg Ulrich Graf Wolkenstein-Rodenegg (1584-1663) resigniert hatte um dem Hofstaat Kaiser Ferdinands II. beizutreten.[10] Kurz darauf kam Guidobald nach Salzburg und wurde am 22. August 1633 zum Domherr in Salzburg gewählt, woraufhin er das kurz zuvor erhaltene Dekanat in Brixen dem Prokurator Christoph Mitterer als seinen Stellvertreter übergab.[11]

Guidobalds Ausbildung sollte jedoch noch nicht abgeschlossen sein, 1634 begann er mit dem Studium der Theologie am „Collegium Germanicum et Hungaricum“ in Rom.[12] Das „Collegium Germanicum et Hungaricum“ ist ein 1552 errichtetes Priesterseminar in Rom, ursprünglich zur Ausbildung deutscher Weltpriester gedacht, um die Seelsorge im Hl. Römischen Reich zu sichern und der Ausbreitung des Protestantismus Einhalt zu gebieten. Am Ende des 16. Jahrhundert jedoch wandelte sich die Zielsetzung des Collegiums und wurde immer mehr zu einer theologische Adelsakademie, dies unter anderem auch aus finanziellen Gründen, da das Collegium durch die Ausbildung junger Adeliger von der Familie hoch dotierte Stiftungen zu erwarten hatte. Während der Adel in den ersten Jahrzehnten seit der Gründung nur schwach vertreten war, stieg die Zahl seit dem Ende des 16. Jahrhunderts stetig an. Im 17. Jahrhundert waren bereits drei Viertel der Studenten adeliger Abstammung.[13]

Auch im Collegium absolvierte Guidobald nicht die volle Ausbildung: er besuchte das Priesterseminar knapp zwei Jahre, konnte jedoch in dieser Zeit wichtige Kontakte zu den späteren Bischöfen und Geistlichen aus dem Heiligen Römischen Reich knüpfen.[14] Eine verkürzte Studiendauer war auch hier kein Einzelfall, im 17. Jahrhundert absolvierte nur etwa ein Viertel der Alumnen des Collegiums das satzungsmäßig vorgeschriebene Vollstudium von drei Jahren Philosophie und vier Jahren Theologie. Viele Adelige sahen in Rom nur eine Etappe auf ihrer Kavalierstour. Bevor Guidobald zu dieser aufbrach, immatrikulierte er sich jedoch am 21. November 1636 an der Universität in Siena.[15] Dabei ist hier nicht belegt, welche Kurse Guidobald belegte, oder ob er die Universität Siena jemals ordentlich besucht hatte, kurz darauf begann er nämlich seine eigentliche Kavalierstour, eine Reise, die ihn durch Spanien, Frankreich bis nach England und den Niederlanden führte, woraufhin er wieder nach Böhmen zurückkam. Er hielt sich einige Jahre in Prag auf, 1641 litt er laut dem Tagebuch von Ernst Adalbert Graf Harrach (1598-1667) einige Zeit unter einem „hizigen fieber“[16]

 

Domherr zu Salzburg

Nachdem Guidobald im Jahr 1641 von seiner Kavalierstour durch Europa zurückgekommen war, erhielt er auf Bitten des Konsistorialrates Dr. Johann Kärrer Sitz und Stimme im Domkapitel von Salzburg. Daraufhin musste er öfter im Auftrag des Domkapitels verreisen. Auch konnte er in seiner Stellung als Domherr seinem Halbbruder Wenzel 1643 ein Kanonikat in Salzburg verschaffen.[17]

Die Zeit, in der Guidobald lebte, war durch den Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) gekennzeichnet. Bereits in jungen Jahren war Guidobald durch die Flucht aus Prag und den Entzug des Kanonikats Magdeburg damit konfrontiert worden. In Salzburg lernte er durch Fürsterzbischof Paris Lodron (1586-1653) Diplomatie und Politik kennen. Lodron konnte durch seine geschickte Regentschaft in Salzburg den Frieden bewahren, eine Leistung, welche ihm den Titel „pater patriae“ (Vater des Vaterlandes) einbrachte.

Bereits im Jahre 1644 wurde Guidobald zum Domdekan gewählt und war damit finanziell ausreichend abgesichert, so dass er das immer noch beibehaltene Kanonikat in Brixen an seinen Vetter Carl Cyprian Graf Thun abgeben konnte.[18]

Am 22. Januar 1645 wurde Guidobald durch Fürsterzbischof Paris Lodron zum Priester geweiht, im selben Jahr noch wählte man ihn bereits zum Konsistorialpräsidenten und Generalvikar. Seine Primiz feierte er am 23. April 1645 in der Kapuzinerkirche auf dem Imberg.[19] Im Juli 1647 hielt sich Guidobald als Gesandter Paris Lodrons am Kaiserhof in Wien auf, um König Ferdinand IV. zu seiner ungarischen Krönung zu gratulieren.

Im Jahre 1652 fundierte der Erzbischof Paris Lodron 60.000 Gulden für die Errichtung eines Collegiums zu Ehren des Hl. Rupert, dem Patron von Salzburg, ein Priesterseminar für zwölf bis 14 Studenten, welche im Dienste des Fürsterzbischofs stehen und eine ausgezeichnete Ausbildung erhalten würden. Lodron beauftragte Guidobald hierfür die Zustimmung des Domkapitels einzuholen, was ihm sofort gelang. Zu diesem Zweck wurde ein Gebäude angekauft, welches noch heute als Rupertinum bekannt und Teil des Museums der Moderne Salzburg ist. Am 22. September 1653 wurde das Collegium Rupertinum eingeweiht.

Die verschiedenen beruflichen Reisen und diplomatischen Aufgaben, mit denen Paris Lodron Guidobald betraute, verstärkten sein Ansehen im Domkapitel und in ganz Salzburg. Auch außerhalb der Landesgrenzen wurde er bekannt und bemühte sich um regen Kontakt mit anderen Bistümern und dem Kaiserhof.[20]

Guidobald brachte somit durch sein hohes Ansehen und diplomatischem Geschick alle Voraussetzungen für eine hohe geistliche aber auch diplomatische Karriere mit.

 

Die Wahl zum Fürstbischof

Am 15. Dezember 1653 verstarb Erzbischof Paris Lodron nach längerer Krankheit. Für die Zeit der Sedisvakanz übernahm üblicherweise das Domkapitel alle Regierungsgeschäfte. Zwei Gubernatoren (meistens der Domprobst und der Domdekan) sollten die wichtigsten strategischen Punkte, die Festung Hohensalzburg und die Burg Hohenwerfen besetzen, zwei bis vier Ökonomen aus den eigenen Reihen sollte die Vermögensverwaltung übernehmen. Der Grundsatz „sede vacante nihil innovetur“[21] musste zwar theoretisch eingehalten werden, doch wurde diese Grenze von den Domherren des Öfteren ausgedehnt oder sogar überschritten. Auch kam es vor, dass die Sedisvakanzzeit hinausgezögert wurde, womit das Domkapitel versuchte, den Einfluss auf die Regierungsgeschäfte zu verlängern.

Dieses Mal wurde die Wahl auf den 3. Februar 1654 angesetzt, also 50 Tage nach dem Ableben von Paris Lodron.[22] Während dieser Zeit bezogen Adam Lorenz Graf von Törring (1614-1666) als Propst des Domkapitels und Guidobald von Thun als Domdechant die Residenz, kümmerten sich um die Geschäfte des Bistums, führten Visitationen durch und ließen eine Bilanz und ein Hofinventar von den Beamten verfassen.

Das Domkapitel nutzte die Sedisvakanzzeit immer auch für die Erstellung eines umfangreichen Regierungsprogramms, den so genannten Wahlkapitulationen, bei denen das Domkapitel seinen Einfluss geltend machen konnte. Der zukünftige Erzbischof musste dieses Programm während seiner Regierungszeit theoretisch umsetzen und einhalten. Die Bestimmungen wurden im Laufe des 17. Jahrhunderts immer umfassender und enthielten nicht selten Punkte, die dem Domkapitel selbst am meisten dienten. Dies steigerte sich bis zum Ende des 17. Jahrhunderts soweit, dass die Domherren sich als rechtmäßige Erbherren des Stiftes bezeichneten.[23] Durch den Hinweis auf ihr Wahlrecht unterstrichen sie ihre Souveränität, nach ihnen fungierte der amtierende Erzbischof nur als reine Exekutiv- bzw. Repräsentationskraft.[24]

Auch bei der Sedisvakanz nach Paris Lodrons Tod wurde vom Domkapitel ein Regierungsprogramm mit rund 66 Punkten erstellt und am 31. Januar 1654 mit den Unterschriften des gesamten Domkapitels vorgelegt.[25] Unter den üblichen Bestimmungen wie etwa die strikte Einhaltung der Glaubenslehre, die Versinnbildlichung des Bischofs als ein katholisches Vorbild zeit seines Lebens, die Erhaltung der Erzstiftbesitzungen und die rigorose Bekämpfung von Ketzerei im Bistum, wurden viele der Punkte der letzten Wahlkapitulation von 1619[26] übernommen. Hinzu kamen einige neue Bestimmungen: Von nun an durften nicht mehr als drei Abkömmlinge eines Adelsgeschlechts im Domkapitel aufgenommen werden, ebenso wurden Begräbnisstätten für die Kapitularherren im Dom und die kontinuierliche Unterstützung von Seiten des Bistums der 1622 neu errichteten Universität und des kurz zuvor eingeweihten Collegium Rupertinum gefordert. Auch wollte das Kapitel in den herrschaftlichen Entscheidungen mehr Stimmrecht, so legten sie in den Kapitulationen fest, dass das Erzbistum ohne ihre Zustimmung keinem militärischen Bündnis beitreten durfte (bei den Kapitulationen von 1619 wurde der Bischof noch darauf gedrängt der katholischen Liga beizutreten[27]), bei Reichsangelegenheiten musste der Bischof den Rat von mindestens drei Domherren einholen, er durfte ohne die Zustimmung des Kapitels weder Güter des Erzstiftes verkaufen noch verpfänden. Betont wurde auch, dass der Bischof zur Wahrung der Rechte des Domkapitels und zur Garantie der Wahlfreiheit des Dompropstes und –dekans verpflichtet sei.[28]

Drei Tage nach der Unterzeichnung der Wahlkapitulation durch die 18 anwesenden Domherren wählten diese aus ihren eigenen Reihen Guidobald von Thun als neuen Fürsterzbischof.[29] Im Tagebuch der Magdalena Helmreich, die Gemahlin des Domkapitelkastners, findet sich der Verweis, 17 von 18 Domherren hätten für Guidobald gestimmt[30], was eine beinahe einstimmige Wahl und somit ein schon im Vorfeld vermutlich stillschweigendes Einverständnis über den zukünftigen Bischof voraussetzen würde. Unmittelbar danach wurde die Entscheidung verkündet, Guidobald nahm die Wahl an und legte anschließend sofort den Eid auf die Wahlkapitulation ab.[31] Als am 12. März die Bestätigung Papst Innozenz X. eintraf, übernahm Guidobald die Regierungsgeschäfte als Erzbischof und Landesfürst Salzburgs.

 

Guidobald als Fürsterzbischof von Salzburg

Die ersten Regierungsjahre Guidobalds waren vor allem durch die Überwindung der kriegsbedingten Verhältnisse aus dem Dreißigjährigen Krieg geprägt. Er veranlasste die Abdankung der nicht mehr notwendigen Soldaten, das Beamtentum wurde weiter ausgebaut, er versuchte durch eine große Anzahl an Generalien in Verwaltung und im täglichen Leben nicht nur die Steuerlast zu senken, die der Krieg mit sich gebracht hatte, sondern auch wieder Ruhe in Salzburg einkehren zu lassen. Allerdings ist eine Einhaltung dieser Verordnungen als relativ zu betrachten, jedoch gelang Guidobald offensichtlich dadurch eine tatsächliche Verbesserung in der Steuerfrage.[32]

Auch bemühte sich Guidobald gemäß dem in der Wahlkapitulation festgelegtem Artikel[33] um die Errichtung eines medizinischen Lehrstuhls an der Universität in Salzburg. Guidobald berief hierfür Pater Urban Steffanuzzi, welcher jedoch bald darauf schon wieder nach Italien ging, so blieb es bis heute nur bei den Plänen einer medizinischen Fakultät an der Universität Salzburg.[34] Allerdings scheint dieser augenscheinliche Wille die Wahlkapitulation einzuhalten wohl eher einmalig wenn nicht sogar ostentativ gewesen zu sein, denn gerade die 60er Jahre seiner Regierungszeit zeichnen sich durch ständige Auseinandersetzungen mit dem Domkapitel aus. Anfangs noch relativ in einem scheinbaren Konsens, gab es bereits zwei Jahre nach Guidobalds Wahl die erste größere Meinungsverschiedenheit, an der sich zeigen lässt, dass der Fürstbischof nicht im Sinn hat, den wachsenden Einfluss des Domkapitels auf die Regierungsgeschäfte und somit auch auf seine Person einfach hinzunehmen. Dabei ging es um die in den Kapitulationsartikeln festgelegte Tilgung der Landschaftsschulden, für die das Erzstift jährlich 20.000 Gulden ausgeben sollte, was Guidobald aufgrund der noch immer prekären Wirtschaftslage Salzburgs durch die Kriegsnachwirkungen nicht einsehen wollte, wie er in einem Brief vom 10. November 1656 an das Domkapitel mitteilte.[35] Obwohl das Domkapitel sich auf die nachvollziehbare Argumentation einsichtig sah, wurde das Verhältnis zwischen beiden Seiten in den folgenden Jahren immer schlechter. Dies führte zu einem 1661 von Guidobald verfassten Protestbrief, in dem er erklärte, er hätte zwar auf die Wahlkapitulationen einen Eid geschworen, wollte sich aber nicht zu etwas verpflichten, das gegen das kanonische Recht und einigen päpstlichen Entscheidungen war, wie er feststellen musste.[36] Dass Guidobald kurz darauf die Aufgabe als Prinzipalkommissar am Immerwährenden Reichstag von Regensburg annahm, verstärkte sicherlich die Kluft zwischen Domkapitel und Bischof. Das Problem konnte anscheinend nicht behoben werden, da am 6. Juli 1663 Papst Alexander VII. Guidobald von der Einhaltung der Wahlkapitulation befreit womit er die Macht des Domkapitels fürs Erste einschränkte.[37]

Die Konfrontationen zwischen Fürstbischof und Domkapitel sollten unter den nächsten Landesfürsten immer größer werden – der Historiker Heinisch sieht Guidobalds Regierungszeit deshalb als erstes Zeichen für die Krise im Salzburger Kapitulationswesen.

Guidobalds Probleme mit den eigenen Kapitularherren waren jedoch vermutlich nicht oberste Priorität für seine Regierungszeit. In diese fallen nämlich einige Ereignisse, welche nicht von Politik und Wirtschaft beeinflusst worden waren: In den Jahren 1661 und 1662 wurde Salzburg von einer so schweren Hochwasserkatastrophe heimgesucht, dass die Salzach bei Hallein das gesamte Tal überschwemmte und man mit dem Schiff von Berg zu Berg fahren konnte.[38] Ein Jahr später wütete ein Orkan, seltsamerweise nur in Salzburg, der wiederum erhebliche Schäden anrichtete.[39] Somit musste Guidobald viel Geld in den Wiederaufbau der Stadt investieren.

 

Guidobald und der Barock [40]

Der Barock war eine Zeit des Prestiges, eine Tatsache, die sich auch beim Fürsterzbischof bemerkbar machte. Dies zeigte er nicht nur durch pompöse Feste, wie etwa zur Domweihe im Jahre 1628, sondern auch bei den verschiedenen Besuchen von hohen Würdenträgern, wie z. B. Kurfürst Ferdinand Maria von Bayern im Jahre 1659 oder die Durchreise Kaiser Leopolds I. 1665, als sich Salzburg von seiner besten Seite zeigen konnte. Herrschen war jedoch im 17. Jahrhundert eng mit Repräsentation verbunden. Als „typischer“ Barockfürst zeigte Guidobald sich im speziellen Maße in der Bautätigkeit in ganz Salzburg. Die Fertigstellung des Salzburger Domes, begonnen unter Erzbischof Markus Sittikus IV. von Hohenems (1574–1619), fällt unter Guidobalds Regentschaft. Er ließ die Türme, die Fassade und die Dombögen zeitgemäß fertig stellen. Seinen baulichen Einfluss kann man jedoch auch im restlichen Salzburg erkennen, zum Beispiel am berühmten Residenzbrunnen, den er errichten ließ, den Bau der Winterreitschule und der Ausgestaltung des Domplatzes. Ebenfalls ließ er in den neuen Residenzräumen im St.-Peter-Trakt eine Kunstkammer anlegen. Heute sind von der Kunstkammer nur noch die Schränke erhalten.[41] Durch diese Repräsentationsbauten bekam Guidobald in der Historiographie oftmals den Vorwurf der Eitelkeit, jedoch war dies für einen Fürsten der Barockzeit nichts Ungewöhnliches und wohl eher Pflichtprogramm.[42]

 

Guidobald als kaiserlicher Prinzipalkommissar am Immerwährenden Reichstag von Regensburg

Guidobald sollte aber bald über die Salzburger Landesgrenzen hinaus agieren. Im Jahre 1662 wurde er von Kaiser Leopold I. gebeten, als kaiserlicher Prinzipalkommissar am Immerwährenden Reichstag in Regensburg teilzunehmen. Der Reichstag war eine Versammlung der Ständevertretung (Gesandtenkongress) im Heiligen Römischen Reich. Vor 1663 wurde der Reichstag unregelmäßig an immer verschiedenen Orten abgehalten. In diesem Jahr wurde er vom Kaiser jedoch „immerwährend“ in Regensburg eingeführt und dauerte bis zum Jahre 1806. Er selbst konnte jedoch dem Reichstag anfangs aufgrund seiner Pflichten nicht beiwohnen, weswegen er einen Vertreter brauchte. Guidobald nahm den Auftrag an und verließ Salzburg Ende August 1662, nachdem er die nötigen Vorkehrungen zur Kontinuität der Politik des Erzstiftes geregelt hatte. Mit einem pompösen Einzug, welchem Franz Dückher in seiner „Saltzburgischen Chronica“ ganze sechs Seiten widmete, zog Guidobald in Regensburg ein.[43] Papst Alexander VII. gratulierte ihm zur Ernennung zum Prinzipalkommissar und forderte ihn gleichzeitig auf, am Reichstag für die katholische Religion und Kirche einzustehen.[44]

Als Prinzipalkommissar war er vor allem mit verwaltungstechnischen Angelegenheiten betraut. Seine Politik während dieser Zeit wurde vom Zeitgenossen Franz Dückher als „richtig und wohlüberlegt“[45] beurteilt.[46] Der Reichstag zu Regensburg war für wichtige Entscheidungen bestimmt – de facto ging es jedoch häufiger um kleinere Rangstreitigkeiten und „dem für die Barockzeit so typischen Zeremonialgezänk“[47], auch Guidobald war hier keine Ausnahme, er beschwerte sich zum Beispiel darüber, dass er an der kaiserlichen Tafel nicht denselben grünen Sessel erhielt wie der Mainzer Kurfürst oder er verlangte nach einem Baldachin wie Kaiser Leopold es im Dom von Regensburg hatte.[48]

Dabei gab es ernsthaftere Probleme denen sich Guidobald in seiner Funktion als Prinzipalkommissar widmen musste: im Südosten des Reiches begannen die Osmanen das Haus Habsburg anzugreifen, im Westen wollte der Sonnenkönig Ludwig XIV. (1638-1715) seine Hegemonialmacht durch einen Angriff gegen die spanischen Niederlande noch ausbauen. Trotz zäher Verhandlungen wegen des strengen Wahlverfahrens in Regensburg konnte Guidobald als Prinzipalkommissar einigen Erfolg nachweisen. Der Kaiser brauchte zur Unterstützung gegen die Türken Geldmittel, weswegen Guidobald Verträge mit den Reichsständen abschloss und somit dem Kaiser genügend finanzielle Unterstützung zugesichert wurde.[49] Auch sprach er die beiden Krisenherde im Südosten und Westen des Reiches immer wieder im Reichstag an und rief die Stände zur Hilfe auf.[50]

Die Tätigkeit des Fürsterzbischofs in Regensburg als Prinzipialkommissar führte zur häufigen oder fast gänzlichen Abwesenheit des Landesfürsten im eigenen Land Salzburg. Hinzu kam, dass sämtliche Adelige aus Salzburg mit ihm in Regensburg weilten, sodass erhebliche Geldmittel nach Regensburg und nicht nach Salzburg flossen, was Salzburg einigen wirtschaftlichen Schaden brachte Guidobalds Aktivität und der langjährige Aufenthalt in Regensburg führten mit sich, dass das Domkapitel von Regensburg, als der dortige Bischof Adam Lorenz Graf Törring (1614-1666) starb, Guidobald am 18. Oktober 1666 zu dessen Nachfolger erwählte. In Salzburg war man darüber weniger erfreut, da man befürchtete, dass der Geldfluss im eigenen Land durch die Abwesenheit Guidobalds und des hohen Adels noch mehr ins Stocken geraten und der Fürsterzbischof nicht mehr nach Salzburg zurückkehren würde.

Die Arbeit als Prinzipalkommissar wurde von Kaiser Leopold I. nicht entlohnt, jedoch zeigte sich dieser bei Guidobald auf andere Weise erkenntlich, indem er sich beim Papst um die Verleihung der Kardinalswürde für Guidobald bemühte. Somit stieg der Graf am 7. März 1667 zum Kardinal auf.

Nicht nur in Salzburg war man mit der ständigen Abwesenheit des Landesfürsten nicht einverstanden, auch Guidobald selbst wurde der Aufgabe als Prinzipalkommissar durch die langwierigen bürokratischen Prozesse und dem komplizierten Abstimmungsmodus überdrüssig und so kam er am 17. März 1668 wieder nach Salzburg zurück und begann seine Aufgaben als Fürsterzbischof wieder aufzunehmen. Eine offizielle Aufgabenübertragung der Pflichten des Bischofs von Regensburg an einen Koadjutor oder Ähnliches findet sich in den heutigen Quellen nicht, weshalb Guidobald weiterhin auch faktisch bis zu seinem Tod kurz darauf Bischof von Regensburg war. Am 8. Mai nämlich stürzte Guidobald durch ein loses Brett bei einer Brücke in Hellbrunn und verletzte sich am Schienbein. Die Verletzung entzündete sich und es kam zu einer Blutvergiftung.

Kurz darauf, am 1. Juni 1668, starb Fürsterzbischof Guidobald. Er wurde in der Krypta des Salzburger Domes beigesetzt.

 

Leistung

Fürsterzbischof Guidobald Graf von Thun hatte als Nachfolger Paris Lodrons ein schweres Erbe anzutreten, jedoch konnte er durch sein diplomatisches Geschick am Immerwährenden Reichstag von Regensburg, seine Bemühungen um die wirtschaftliche Renovierung Salzburgs welche bereits Lodron sehr vorantrieb, durch Guidobald jedoch strikt weitergeführt und ausgebaut wurde, seine Bemühungen für die Kunst und die Universität aus dem Schatten seines Vorgängers hervortreten. Auch war es Guidobalds Tätigkeit in Regensburg, welche ihn besonders auszeichnet, da er als erster Prinzipalkommissar des Immerwährenden Reichtags von Regensburg einigermaßen erfolgreich zwischen Kaiser und Stände vermittelte und finanzielle Hilfe für die Türkenkriege finden konnte.

 

Ehrungen

Durch seine erfolgreiche Tätigkeit beim Reichstag in Regensburg wuchs Guidobalds Ansehen. Kaiser Leopold I. beschloss am 31. Mai 1663[51], dass künftig jedem Fürsterzbischof von Salzburg das Ehrenwort „Hochwürdiger“ und „Euer Liebden“ zustand, eine Anrede, welche Fürsten vorbehalten war. Auch trug Guidobald den Titel eines „legatus natus“, eine päpstliche Legatenwürde, welche die Erzbischöfe von Salzburg, Posen (früher Gnesen), Köln und Prag führen durften und mit dem es ihnen erlaubt war, das Kardinalspurpur innerhalb ihres Bistums zu tragen. Nur der Fürsterzbischof von Salzburg durfte es, seit Guidobald, auch außerhalb den Grenzen seines Landes tragen.

Seit dem Jahre 1666 führte Guidobald auch den Titel „Primas Germaniae“, eine Ehre, welche dem herausragendsten Bischof „Germaniens“ zustand und seit der Säkularisation Magdeburgs vakant war.

 

Rezeption

Guidobald Graf Thun wurde in der Historiographie häufig übergangen, da er der Nachfolger des bedeutenden Erzbischofs Paris Lodron war. In jüngerer Zeit wurde er insbesondere als Bauherr von Salzburg immer mehr gewürdigt, auch die Tätigkeit in Regensburg als erster Prinzipalkommissar am Reichstag verschafft ihm heute mehr Aufmerksamkeit. Er galt bereits unter Zeitgenossen als „gerechter, scharfsinniger, mildreicher und freigiebiger Herr“[52] und auch heute noch sieht man seine Regentschaft als friedliche und reiche Zeit an.

 

Bibliographie

Ausgewählte Quellen zu Guidobald

  • Diözesanarchiv Brixen, Akten des Domkapitels, Lade 153/T.
  • Diözesanarchiv Brixen, Domkapitelprotokolle 1630-1638.
  • Diözesanarchiv Brixen, Urkunden des Domkapitels, Lade 153/T, Nr. 5 vom 13.5.1644.
  • Haus- Hof- und Staatsarchiv (Wien), Grat Feut Praebendae regiae, 3/2-14.
  • Haus-, Hof-, und Staatsarchiv (Wien), Allgemeine Urkundenreihe 1654 VIII 3, folio 24r.
  • Salzburger Landesarchiv, Domkapitelprotokolle 1641-1669.
  • Universitätsbibliothek Wien, I 271404, Status particularis regiminis 1637, Onlineedition des Institutes für Geschichte/Universität Wien, [http://www.univie.ac.at/Geschichte/wienerhof/wienerhof2/hofstaat2.htm], eingesehen am 12. Oktober 2010.

 

Literatur

  • Andritsch Johann, Die Matrikeln der Universität Graz 1630-1662 (Publikationen aus dem Archiv der Universität Graz 6,2), Graz 1980.
  • Catalano Alessandro/Keller Katrin, Die Tagebücher und Tagzettel des Kardinals Ernst Adalbert von Harrach, in Druck.
  • Croll Gerhard/Neuhardt Johannes/Dommuseum Salzburg, Dommuseum und alte erzbischöfliche Kunst- und Wunderkammer zu Salzburg, Salzburg 21981.
  • Dopsch Heinz, Geschichte Salzburgs. Stadt und Land Bd.2,1, Salzburg 1988.
  • Dopsch Heinz/Hoffmann Robert, Geschichte der Stadt Salzburg, Salzburg 1996.
  • Dückher Franz, Saltzburgische Chronica 1666. Das ist: Beschreibung deß Lands, Stifftung vnd denckwuerdiger Geschichten, auch aller Bischoeff, Ertz-Bischoeff und Abbten zu St. Peter, deß Hoch-Loebl. Ertz-Stiffts Saltzburg ; mit schoenen Kupfferstuecken deß Lands, dessen fuernehmsten Staedt vnd oerter, auch aller Bischoeff vnd Ertz-Bischoffen Wappen, Graz 1666.
  • Engelbrecht Helmut, Geschichte des österreichischen Bildungswesens. Erziehung und Unterricht auf dem Boden Österreichs (Band 2, Das 16. und 17. Jahrhundert), Wien 1983.
  • Gärtner Corbinian/Zauner Judas Thaddäus, Chronik von Salzburg (Band 8), Salzburg 1816.
  • Glückselig Legis, Denkwürdigkeiten des Legis Glückselig, Denkwürdigkeiten des Grafenhauses Thun-Hohenstein, Prag 1866.
  • Heinisch Reinhard Rudolf, Der Salzburger Erzbischof Guidobald Graf Thun als kaiserlicher Prinzipalkommissar am Immerwährenden Reichstag von Regensburg. in: Verband Österreichischer Geschichtsvereine (Hrsg.), Bericht über den fünfzehnten Österreichischen Historikertag in Salzburg. Veranstaltet vom Verband Österreichischer Geschichtsvereine in der Zeit vom 15. bis 18. September 1981 (Veröffentlichungen des Verbandes Österreichischer Geschichtsvereine 23), Wien 1984, S. 116-127.
  • Heinisch Reinhard, Die bischöflichen Wahlkapitulationen im Erzstift Salzburg (1514-1688), Wien 1977.
  • Juffinger Roswitha/Residenzgalerie Salzburg, Erzbischof Guidobald Graf von Thun 1654 – 1668 – ein Bauherr für die Zukunft. [diese Publikation wird anlässlich der Ausstellung … Residenzgalerie Salzburg, 15.11.2008-8.2.2009 präsentiert], Salzburg 2008.
  • Martin Franz, Salzburgs Fürsten in der Barockzeit, Salzburg 41982.
  • Schindling Anton, Die Anfänge des Immerwährenden Reichstags zu Regensburg. Ständevertretung und Staatskunst nach dem Westfälischen Frieden, (Beiträge zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reiches 11), Mainz 1991.
  • Schmidt Peter, Das Collegium Germanicum in Rom und die Germaniker, Tübingen 1984.
  • Weigle Fritz, Die Matrikel der deutschen Nation in Siena (1573-1738) (Band 1), Tübingen 1962.
  • Wölkart Norbert, Zur Geschichte der Medizin in Salzburg, in: Akademischer Senat (Hrsg.), Universität Salzburg 1622 – 1962 – 1972, Salzburg 1972.

 

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[1] Vgl. Staatliches Gebietsarchiv Litomerice, Zweigstelle Decín (Tetschen-Bodenbach), Familienarchiv Thun/Klösterle, SIII.
[2] ausführlicher zu den Familienverhältnissen vgl. Roswitha Juffinger/Residenzgalerie Salzburg, Erzbischof Guidobald Graf von Thun 1654 – 1668 – ein Bauherr für die Zukunft. [diese Publikation wird anlässlich der Ausstellung … Residenzgalerie Salzburg, 15.11.2008-8.2.2009 präsentiert], Salzburg 2008, S. 30-54.
[3] Vgl. Legis Glückselig, Denkwürdigkeiten des Legis Glückselig, Denkwürdigkeiten des Grafenhauses Thun-Hohenstein, Prag 1866, S. 43.
[4] Er kaufte die konfiszierten Güter der adeligen böhmischen Exulanten und legte somit den Grundstein für die böhmische Linie, auch wenn gemeinhin Johann Cyprian als der Gründer dieser angesehen wird, da Christoph Simon selbst keine direkten Nachkommen hatte.
[5] Haus- Hof- und Staatsarchiv (Wien), Grat Feut Praebendae regiae, 3/2-14.
[6] Diözesanarchiv Brixen, Akten des Domkapitels, Lade 153/T.
[7] Vgl. Johann Andritsch, Die Matrikeln der Universität Graz 1630-1662 (Publikationen aus dem Archiv der Universität Graz 6/2), Graz 1980, M1632-1633 P 81-82, S. 11.
[8] Vgl. Helmut Engelbrecht, Geschichte des österreichischen Bildungswesens. Erziehung und Unterricht auf dem Boden Österreichs (Band 2, Das 16. und 17. Jahrhundert), Wien 1983, S. 210-213.
[9] Diözesanarchiv Brixen, Akten des Domkapitels, Lade 153/T.
[10] Universitätsbibliothek Wien, I 271404, Status particularis regiminis 1637, Onlineedition des Institutes für Geschichte/Universität Wien, http://www.univie.ac.at/Geschichte/wienerhof/wienerhof2/hofstaat2.htm, eingesehen am 12. Oktober 2010.
[11] Diözesanarchiv Brixen, Domkapitelprotokoll 1630-1638, S. 396, Nr.1-2.
[12] Pontificum Collegium Germanicum et Hungaricum, Archiv, Bestand His. Nr. I (= Bd. I der Matrikelbücher), Nr. 1608: Guidobaldus Comes a Thun, Canonicus Magdeburgensis, Salisburgensis et Brixinensis Nobilis Convictor, filius Jo[annis] Sigismundi Comitis a Thun Castrofundus Tridentin[us] annorum 19, venit die 13 9bris anno 1634. zit. bei Ruffinger, Guidobald Graf Thun, S. 85.
[13] Vgl. Peter Schmidt, Das Collegium Germanicum in Rom und die Germaniker, Tübingen 1984, S. 67-68.
[14] Zu nennen sind hier etwa Wenzel Wilhelm Freiherr von Hofkirchen, der spätere Bischof von Seckau oder Franz Graf von Lodron, der spätere Bischof von Gurk, vgl. Juffinger, Guidobald Graf Thun, S. 61.
[15] Fritz Weigle, Die Matrikel der deutschen Nation in Siena (1573-1738) (Band 1), Tübingen 1962, S.266: 6618 Guidobaldus s. R. i. comes a Thun. (archieposcopus et princeps Salisburgensis electus anno 1654).
[16] Alessandro Catalano/Katrin Keller, Die Tagebücher und Tagzettel des Kardinals Ernst Adalbert von Harrach, in Druck.
[17] Salzburger Landesarchiv, Domkapitelprotokolle 1642, S. 40.
[18] Diözesanarchiv Brixen, Urkunden des Domkapitels, Lade 153/T, Nr. 5 vom 13.5.1644.
[19] Heute Kapuzinerberg bei Salzburg, vgl. Judas Thaddäus Zauner, Chronik von Salzburg (8), Salzburg 1816, S. 258.
[20] Juffinger, Guidobald Graf von Thun, S. 63–66.
[21] Während der Bischofsstuhl nicht besetzt ist, darf keine Neuerung von den geschäftsführenden Vertretern eingeführt werden.
[22] Die Wahl musste aus kirchenrechtlichen Gründen innerhalb drei Monaten nach dem Ableben des Bischofs abgehalten werden, ansonsten musste der amtierende Papst eingreifen.
[23] 1695 erst wurde mit einer Konstitution von Papst Innozenz XII. das Wahlkapitulationswesen bei Bischofswahlen verboten (ausgenommen die Wahl zum Bischof von Mainz).
[24] Vgl. Gerhard Ammerer, Verfassung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit von Matthäus Lang bis zur Säkularisation (1519-1803) – Aspekte zur Entwicklung der neuzeitlichen Staatlichkeit, in: Heinz Dopsch, Geschichte Salzburgs. Stadt und Land Bd.2,1, Salzburg 1988, S. 325-374, hier S. 340-341.
[25] Vgl. Reinhard Heinisch, Die bischöflichen Wahlkapitulationen im Erzstift Salzburg (1514-1688), Wien 1977, S. 90.
[26] Wahlkapitulation des Salzburger Domkapitels nach dem Tode Erzbischofs Markus Sittikus, 1619 November 12, abgedruckt bei: Heinisch, Die bischöflichen Wahlkapitulationen, S. 218-228.
[27] Art. 9 der Wahlkapitulation des Salzburger Domkapitels nach dem Tode Erzbischofs Markus Sittikus, 1619 November 12, abgedruckt bei: Heinisch, Die bischöflichen Wahlkapitulationen, S. 220.
[28] Die gesamte Wahlkapitulation vom 31. Januar 1654 ist abgedruckt bei: Heinisch, Die bischöflichen Wahlkapitulationen, S. 229-241.
[29] Zu einer vollständigen Darstellung der Wahl vgl. Salzburger Landesarchiv, Domkapitelprotokoll 1654, S. 285v-297v.
[30] Salzburger Landesarchiv, Adelsselekt Helmreich 12, S.19, zit. bei Juffinger, Guidobald Graf von Thun, S. 74.
[31] Haus-, Hof-, und Staatsarchiv (Wien), Allgemeine Urkundenreihe 1654 VIII 3, folio 24r.
[32] Vgl. z.B.  Joseph Schlachtner, Das aus denen Aschen des alten Helffenburg entstandene und anheint noch lebente Saltzburg, das ist historisch-geographisch-chronologisch- und genealogische Beschreibung des hochen Erzstiffts Saltzburg, Manuskript, Bd. 5, zit. Bei Juffinger, Guidobald Graf von Thun, S. 78.
[33] Vgl. Art. 13 der Wahlkapitulation des Salzburger Domkapitels nach dem Tode Paris Lodron, 1654 Januar 31, abgedruckt bei: Heinisch, Die bischöflichen Wahlkapitulationen, S. 232.
[34] Vgl. Norbert Wölkart, Zur Geschichte der Medizin in Salzburg, in: Akademischer Senat (Hrsg.), Universität Salzburg 1622 – 1962 – 1972, Salzburg 1972, S. 165-171.
[35] Salzburger Landesarchiv, Geheimes Archiv XVI/18 (Kopie des Schreibens Guidobalds an das Kapitel, Salzburg 10. November 1656), angeführt bei: Heinisch, Die bischöflichen Wahlkapitulationen, S. 94.
[36] Salzburger Landesarchiv, Akten des Domkapitels 36 (Kopie des Protestbriefes Guidobalds gegen die Wahlkapitulaiton von 1654, Salzburg, 16. Mai 1661), angeführt bei: Heinisch, Die bischöflichen Wahlkapitulationen, S. 95.
[37] Ebd.
[38] Franz Dückher, Saltzburgische Chronica 1666. Das ist: Beschreibung deß Lands, Stifftung vnd denckwuerdiger Geschichten, auch aller Bischoeff, Ertz-Bischoeff und Abbten zu St. Peter, deß Hoch-Loebl. Ertz-Stiffts Saltzburg ; mit schoenen Kupfferstuecken deß Lands, dessen fuernehmsten Staedt vnd oerter, auch aller Bischoeff vnd Ertz-Bischoffen Wappen, Graz 1666, S. 331.
[39] Ebd., S. 332.
[40] Dieser Abschnitt wird derzeit noch überarbeitet. Im Zuge einer intensiveren Auseinandersetzung mit symbolischer Kommunikation u.Ä. können neue Impulse und Ansätze gefunden werden.
[41] Gerhard Croll/Johannes Neuhardt/Dommuseum Salzburg, Dommuseum und alte erzbischöfliche Kunst- und Wunderkammer zu Salzburg, Salzburg 1981.
[42] Vgl. hierfür Martin Franz, Salzburgs Fürsten in der Barockzeit, Salzburg 1982 (4. Auflage), S. 110.
[43] Dückher, Saltzburgische Chronica, S. 333-339.
[44] Eine ausführliche Betrachtung zu Guidobalds Zeit als Prinzipalkommissar bei: Reinhard Rudolf Heinisch, Der Salzburger Erzbischof Guidobald Graf Thun als kaiserlicher Prinzipalkommissar am Immerwährenden Reichstag von Regensburg. in: Verband Österreichischer Geschichtsvereine (Hrsg.), Bericht über den fünfzehnten Österreichischen Historikertag in Salzburg. Veranstaltet vom Verband Österreichischer Geschichtsvereine in der Zeit vom 15. bis 18. September 1981 (Veröffentlichungen des Verbandes Österreichischer Geschichtsvereine 23), Wien 1984, S. 116-127.
[45] Dückher, Saltzburgische Chronica, S. 356-358.
[46] Dückher wurde von Guidobald zum Pfleger von Hallein ernannt und erhielt dazu noch die Position des Oberstwaldmeisters, womit er mit Sicherheit dem Erzbischof sehr verbunden war und seine „Saltzburgische Chronica“ aus dem Jahre 1666 eher als Panegyrikum denn als historiographisch genaue Erzählung angesehen werden kann.
[47] Heinisch, Geschichte Salzburgs 2,1, S. 225.
[48] Ebd.
[49] Anton Schindling, Die Anfänge des Immerwährenden Reichstags zu Regensburg. Ständevertretung und Staatskunst nach dem Westfälischen Frieden, (Beiträge zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reiches 11), Mainz 1991, S. 16-19.
[50] Heinisch, Der Salzburger Erzbischof Guidobald Graf Thun als kaiserlicher Prinzipalkommissar, S. 116-127.
[51] Salzburger Landesarchiv, Kapitelprotokoll 134/135, 1663-1664, fol. 152/153.
[52] Dückher, Saltzburgische Chronica, S. 356-358.